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Das ultraviolette Spektrum umfasst Wellenlängen von 1 nm bis 380 nm, die Frequenz der Strahlung reicht also von 789 THz (380 nm) bis 300 PHz (1 nm).
Nach DIN 5031, Teil 7 wird Strahlung im ultravioletten Bereich unterteilt in UV-A, UV-B und UV-C. Außerhalb der DIN existieren mehrere, sich überlappende und nicht genau definierte Unterteilungsmuster. Dies gilt insbesondere für den biologischen und dermatologischen Bereich. Die nachfolgende Tabelle orientiert sich hinsichtlich der Begriffsverwendung und der energetischen Zuordnung direkt an der DIN 5031.
Unterhalb 200 nm ist Ultraviolettstrahlung so kurzwellig bzw. energiereich, dass sie durch molekularen Sauerstoff (O2) absorbiert wird; dabei wird der molekulare Sauerstoff (O2) in zwei freie Sauerstoffradikale (2 O) gespalten, die jeweils mit einem weiteren Molekül Sauerstoff (O2) zu Ozon (O3) weiterreagieren. Sie kann sich folglich nur unter Schutzgas, die kurzwelligen Anteile unter 100 nm nur noch im Vakuum ausbreiten.
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