Lieferbedingungen und Zahlungsreglung

  1. Allgemeines:
    Für unsere Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Jede Änderung bedarf unsere schriftliche Zustimmung. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.
  2. Angebote und Preise:
    Unsere Angebote sind  freibleibend und unverbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Die dort angegebenen Preise gelten ab Werk, zuzüglich der gesondert aufgeführten Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung werden nach Aufwand berechnet. Dabei werden die Porto- und Verpackungskosten auf volle Euro-Beträge gerundet!
    Wird unsere Mitwirkung bei der Aufstellung der gelieferten Apparate und Anlagen gewünscht, ist hierüber eine besondere Vereinbarung zu treffen. Die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise behalten wir uns ausdrücklich vor.
    Bearbeitungskosten für Zubehör und Ersatzteile bei Warenwert unter 75,00 Euro bedeutet Mindermengenzuschlag von  25,00 Euro.
  3. Zahlung, Zahlungsverzug:
    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Reperatur- und Montagerechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. In besonderen Fällen behalten wir uns folgende Zahlungsweise vor: 1/3 des Warenwertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ½bei Lieferung, der Rest innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Auslandsaufträge werden nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv in Euro  zu unseren Gunsten auf eine deutsche Bank ausgeführt.
    Hält der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Die Schuld ist dann bei Verzug in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.
  4. Lieferzeit:
    Die in unserer Auftagsbestätigung angegebene Lieferzeit ist nur als annährend zu betrachten. Sie ist so bemessen, daß sie bei ordnungsgemäßem Herstellungsverlauf voraussichtlich eingehalten werden kann. Im Falle unseres Verzuges muß uns der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Wird ihm die Ware bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen .
    Ereignisse, die weder von uns noch von unseren Lieferanten zu vertreten sind, berechtigen uns, die Erfüllung nach angemessener Verlängerung der Lieferzeit vorzunehmen oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz stehen dem Besteller nicht zu.
  5. Versand, Gefahrenübergang:
    Die Art der Versendung und die Auswahl der Beförderungsart erfolgt nach bestem Ermessen unter Ausschluß jeder Haftung. Sendungen über 250,00 Euro werden auf Wunsch auf Kosten des Bestellers versichert .Sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder innerhalb unseres Werkes einem Dritten zur Beförderung übergeben ist, geht die Gefahr auf den Besteller über.
  6. Transportschäden:
    Äußerlich beschädigte Sendungen sind nur unter Protest anzunehmen. Nachweisbare Transportschäden müssen sofort vom Transporteur (Post, Bahn; UPS usw.) bescheinigt werden.
  7. Mängel:
    Mängelrügen und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware können nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware, bei verborgenen Materialfehlern innerhalb 6 Monaten nach Empfang der Ware, schriftlich mit Einzelangaben erfolgen.

    Mängelansprüche und Ansprüche wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware verjähren spätestens  einen Monat nach Ablehnung der Rüge oder Beanstandung durch uns.

    Die Gewährleistungspflicht entfällt bei unsachgemäßer Behandlung sowie bei Beseitigung oder Verletzung von Plomben, die wir an den Geräten angebracht haben. Soweit Mängelrügen oder Beanstandungen von uns oder gerichtlich als begründet erachtet werden, sind wir berechtigt, die Ware auszuwechseln oder auf unsere Kosten zu reparieren oder den Minderwert zu ersetzen. Beanstandete Geräte sind gut verpackt kostenfrei einzusenden.

    Schadenersatz kann der Besteller nicht beanspruchen, auch nicht für mittelbare bzw. Folgeschäden. Bei unbegründeten Mängelrügen oder Beanstandungen sind die uns dadurch entstehenden Kosten (z.B. für Entsendung von Fachpersonal) zu  vergüten.

    Die Angaben in Prospekten oder Katalogen über die Beschaffenheit und Tauglichkeit der angebotenen  Produkte werden nicht als Eigenschaft der Sache gemäß § 459 Abs. 1 BGB zugesichert.
  8. Eigentumsvorbehalt:
    Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum, bis wir gegen den Besteller keine Forderungen mehr haben. Der Besteller darf unsere Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzuge ist, veräußern oder mit anderen Gegenständen verbinden. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Eine Verpfändung hat uns der Besteller sofort anzuzeigen. Für den Fall, daß durch Verbindung mit anderen Gegenständen unser Eigentum nach § 947 BGB untergeht, räumt uns der Besteller schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkaufswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Gegenstände ein. Für den Fall, daß der Besteller die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen veräußert, tritt er uns bereits jetzt die Forderung aus  dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltungsware ab. Auf Verlangen hat der Käufer jederzeit uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und die Abtretung den Schuldnern zwecks Zahlung an uns bekanntzugeben.

    Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach oder wird seine Kreditwürdigkeit fraglich, so hat er uns auf Verlangen, die Vorbehaltsware sofort spesenfrei zurückzugeben. Er gestattet uns und unseren Beauftragten, zu diesem Zweck seine Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten und die Vorbehaltsware fortzuschaffen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu.
  9. Zeichnungen und Entwürfe, Sonderanfertigungen:
    Zeichnungen und Entwürfe, die von uns zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weiter verwendet oder Dritten überlassen werden. Bei Aufträgen auf Sonderanfertigungen übernimmt der Auftraggeber die Gewähr, daß Rechte Dritter nicht verletzt werden.
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
    Für alle Rechte und Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang damit stehen, ist Cottbus Erfüllungsort und Gerichtsstand.  In jedem Fall gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur deutsches Recht.     
    Stand: 02/08.